Liegenschaftskataster

Etwa 10,4 Millionen Flurstücke in ganz Bayern


Im Kataster bzw. Liegenschaftskataster werden flächendeckend Gestalt, Größe, örtliche Lage, Nutzung sowie Eigentumsverhältnisse sämtlicher Liegenschaften - Grundstücke und Gebäude - beschrieben und dargestellt.

Buchungseinheit im Liegenschaftskataster ist das Flurstück.

Das Liegenschaftskataster wird vom zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung geführt. Die Amtsbezirke der Dienststellen sind deckungsgleich mit den Landkreisen.

Veränderungen an Flurstücken und Gebäuden werden zeitnah in das Liegenschaftskataster übernommen.

Das Liegenschaftskataster weist u.a. nach:

  • die Flurstücke mit ihren Flächen und Grenzen
  • die Gebäude
  • die Lagebezeichnungen
  • die Eigentümer
  • die Nutzungsarten
  • die Ergebnisse der Bodenschätzung
  • die Gemarkungen als Ordnungseinheit
  • die verwaltungsmäßige Zugehörigkeit

ALKIS®
Das Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem ALKIS ersetzt die Digitale Flurkarte (DFK) und das Automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB), indem es diese Informationen in einem System vereint.

Weitere Informationen zu ALKIS

Beispiel für einen Auszug aus ALKIS (pdf, 2,6 MB)

ALKIS besteht zunächst aus folgenden Objektartenbereichen:

  • Flurstücke
  • Gebäude
  • Tatsächliche Nutzung
  • Bodenschätzung
  • Eigentümer

Einsichtnahme in das Liegenschaftskataster

Die Flurkarte beziehungsweise die ALKIS-Objektartenbereiche Flurstücke, Gebäude, Tatsächliche Nutzung und Bodenschätzung können an den Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung eingesehen werden.

Für die Einsicht in die personenbezogenen Daten des Liegenschaftskatasters (z. B. Eigentümerangaben) sowie für Auskünfte und Auszüge daraus müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Für die Einsicht in die technische Dokumentation (Risse, Festlegungsmaße für Grenzpunkte) ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

Nützliche Informationen zum Liegenschaftskataster


Welches Amt ist für mich zuständig?

weitere Informationen zu ALKIS


Antrag auf Katasterauszüge

Informationen zur Ausnahmegenehmigung nach VermKatG

Gebührenordnung